Eckpunktepapier zur PPR 2.0: Ein Etappensieg

Es ist sehr zu begrüßen, dass sich das Gesundheitsministerium nun doch dazu durchgerungen hat, den Koalitionsvertrag umzusetzen und die PPR 2.0 einzuführen, wie ver.di verkündet. Das ist ein Erfolg, den ich insbesondere den Entlastungsbewegungen von Krankenhausbeschäftigten in den letzten Jahren zuschreibe, die Forderungen nach festen Personalvorgaben statt „nur“ Lohnforderungen zum Kern beeindruckender Streiks gemacht haben.

Ihrem unermüdlichen Einsatz nicht nur auf Station, sondern auch am Streikposten sollte unsere ganze Anerkennung und Unterstützung gelten, denn sie haben vielerorts neben besseren Arbeitsbedingungen im Krankenhaus auch eine bessere Gesundheitsversorgung für uns alle erkämpft. Die Einführung der PPR 2.0 ist ein wichtiger Schritt, das Eckpunktepapier des Gesundheitsministers hinterlässt jedoch auch einige Fragezeichen. Sechs Gedanken möchte ich dazu teilen:

1. Es ist nicht ganz zu verstehen, warum der Einführungsprozess bis 2025 und darüber hinaus dauern soll. Daraus ergibt sich die Frage, inwiefern sich das mit der geltenden gesetzlichen Regelung zur Einführung eines Personalbedarfsbemessungsinstrumentes überschneidet, das ebenfalls zum 31.12.2024 entwickelt und erprobt sein soll.

2. Die Sanktionen bei Unterschreitung der PPR 2.0-Vorgaben bleiben sehr unkonkret. Das wirft die Frage auf, wann und wie genau die Krankenhäuser dazu gezwungen werden sollen, für die Patient*innen endlich so viel Pflegepersonal vorzuhalten, damit dieses alle seine fachlichen Aufgaben unter guten Arbeitsbedingungen erfüllen kann.

3. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass in den Krankenhäusern, in denen Entlastungstarifverträge (TV-E) erkämpft wurden, die PPR 2.0 nicht gilt. Das ist dann gut, wenn die „TV-E’s“ bessere Personalvorgaben vorsehen als die PPR 2.0 - ist dies jedoch nicht der Fall, eröffnet das den Klinikleitungen die Möglichkeit, die PPR 2.0 zu umgehen. Ich plädiere daher dafür, die jeweils besseren Vorgaben geltend zu machen und entsprechend TV-E’s nur dann als „opt-out“ zuzulassen, wenn sie bessere Regelungen als die PPR 2.0 festschreiben. Auch in Zukunft wird gelten: TV-E’s bieten die Möglichkeit, gute Personalvorgaben in allen Bereichen durchzusetzen - Bewegungen wie „Notruf NRW“ sollten wir also weiterhin konsequent unterstützen!

4. Viele Beschäftigtengruppen und medizinischen Bereiche im Krankenhaus werden von der PPR 2.0 nicht abgedeckt. In der Langzeitpflege fehlt ein effektives, bedarfsgerechtes Personalbemessungsinstrument ohnehin. Es darf aber keine Beschäftigtengruppe unter den Tisch fallen, denn Menschen gesund zu machen ist Teamarbeit. Ein Krankenhaus ist ein integriertes Ganzes, und auch eine einzelne Station funktioniert nicht ohne die Putzkraft, den Bettenservice, die Ärztin usw. Sie alle brauchen Entlastung, sie alle dürfen wir in unserem Kampf für ein solidarisches Gesundheitswesen nicht vergessen.

5. Die PPR 2.0 ist in vielerlei Hinsicht eine Verbesserung zum Status Quo. Trotzdem darf sie nicht mehr sein als ein Übergangsinstrument: Mittelfristig braucht es ein verbessertes System mit bedarfsgerechten Nurse-to-Patient-Ratios in allen Bereichen.

6. Nach wie vor machen die DRGs Druck auf die Kliniken, so viele "Fälle" wie möglich zu machen. Auch das belastet die begrenzte Zahl an Beschäftigten in den Krankenhäusern. Wir brauchen ein anderes Finanzierungssystem für die Krankenhäuser, das alle notwendigen Kosten deckt, ohne die Kolleg*innen in ein Hamsterrad zu schicken

Im nun hoffentlich schnell erfolgenden Gesetzgebungsverfahren werden also noch viele Stolperfallen sein. DIE LINKE wird gemeinsam mit den Beschäftigten und Patientenorganisationen darauf achten, dass zum Schluss gute Pflege dabei herauskommt. Der Kampf für ein solidarisches Gesundheitssystem geht also weiter - die PPR 2.0 ist aber ein wichtiger Etappensieg.