Verlängerung der Arbeitszeit ist gesetzeswidrig

Die Beschäftigten der kritischen Infrastruktur, also vom Gesundheitsbereich bis hin zum Einzelhandel, haben in den zwei Jahren Pandemie den Laden am Laufen gehalten. Und zum Dank bekamen die Coronaheld*innen nicht etwa saftige Lohnerhöhungen, sondern Mehrarbeit. Alle Bezirksregierungen in Bayern haben Anfang Februar Verfügungen erlassen, nach denen die Beschäftigten nun künftig auch 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche arbeiten dürfen.

Dieses Vorgehen ist skandalös und ver.di Bayern und viele Kolleginnen und Kollegen haben zurecht dagegen geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gab es jetzt eine erste Entscheidung für Oberfranken. Dort haben ver.di und ein Betroffener Recht bekommen. Das Arbeitszeitgesetz darf nicht einfach ausgehebelt werden. Ich gratuliere ver.di und dem Kläger, Stephan B., für ihren Einsatz und fordere auch die anderen Regierungsbezirke auf, ihre Allgemeinverfügungen zurückzunehmen.